Springe zum Hauptmenü Springe zum Inhalt Springe zum Fußzeilenmenü

Für Haushalte

Die gestiegenen Energiepreise belasten viele Haushalte. Die Bundesregierung hat daher eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um die Versorgung Österreichs sicherzustellen und Haushalte u.a. mit der Stromkostenbremse zu entlasten. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Tipps, wie im Haushalt sowie unterwegs viel Energie eingespart werden kann - das wirkt sich positiv aufs Klima und auch auf die Energierechnung aus.

Ein Mädchen greift zum Lichtschalter.
Foto: stock.adobe.com - fizkes

Energiesparen und Energiekosten

Tipps zum Energiesparen zu Hause sowie Informationen über Energiekosten und finanzielle Unterstützung für Ihren Haushalt finden Sie hier.

Energiesparen

Im Haushalt kann viel Energie gespart werden. Je nach Haushaltsgröße und anderen Faktoren variiert der Energieverbrauch und das Potenzial zum Energiesparen. Klimaaktiv gibt Tipps in den Bereichen Heizen, Beleuchtung, elektrische Geräten etc.

Auch auf der Website mission11.at finden Sie für die Bereiche Heizen, Warmwasserbereitung, Strom und Mobilität Energiespar-Tipps, die Sie ohne oder mit nur sehr geringen Investitionen im Alltag gleich umsetzen können. 

Einen Überblick über verschiedene Energiesparmöglichkeiten finden Sie zudem in der Broschüre „Wir sparen Energie, gewusst wie!“

Mit dem Online-Stromsparcheck von klimaaktiv verschaffen Sie sich rasch einen Überblick über Ihren aktuellen Stromverbrauch und können diesen direkt mit ähnlichen Haushalten vergleichen. So wird schnell klar, wo es Einsparpotenziale gibt. 

  • Die wirksamste Maßnahme ist: vom Wochentag ins Wochenende. Stromspar-Stunden treten vermehrt an Werktagen auf. Wenn Sie beispielsweise den Großteil des Wäschewaschens am Wochenende erledigen, reduziert das die Nachfrage unter der Woche.
  • Auch beim Geschirrspüler besteht Potenzial. Im Gegensatz zur Wäsche in der Waschmaschine muss der Geschirrspüler nicht zeitnah ausgeräumt werden und kann somit auch spätabends eingeschalten werden. Manche Geräte haben eigene, besonders leise Nachtprogramme. Beachten Sie die Hinweise von Herstellern und Haushaltsversicherungen für sicheren Betrieb von Geschirrspülern und Waschmaschinen (Stichwort: Prävention von Wasserschäden).  
  • Moderne Waschmaschinen können per Zeitschaltuhr auf den frühen Nachmittag programmiert werden. So können Waschgang und die Heimkehr von der Arbeit gut aufeinander abgestimmt werden. 
  • Abgeraten wird bei Waschmaschinen und Geschirrspülern von Schnellprogrammen - egal ob innerhalb oder außerhalb der Spitzenzeiten. Sie sind Stromfresser und tragen somit nichts zur Entlastung des Stromsystems bei. Nutzen Sie Eco- bzw. Energiesparprogramme. 
  • Hohe Lasten werden auch von Elektrodurchlauferhitzern verursacht. Darum sollte die abendliche Duschzeit etwas nach hinten verschoben werden. 
  • Auch bei Untertischboilern gibt es Einsparpotenziale, etwa mit einem Einbau einer Zeitschaltuhr oder eines Ein-Aus-Schalters, der ein paar Minuten vor Gebrauch betätigt wird und das Gerät nach Gebrauch wieder deaktiviert.
  • Das größte Potenzial haben Wallboxen für zu Hause aufzuladende Elektrofahrzeuge: Eine Verschiebung der Ladezeit nach Ende der Stromspar-Stunden (beispielsweise erst nach 19 Uhr) könnte bei der Anzahl von fast 140.000 Elektrofahrzeugen in Österreich (Stand Sept. 2022) einiges bewirken. 
  • Für Haushalte mit eigenen PV-Modulen gilt, den selbst erzeugten Sonnenstrom zum Zeitpunkt der Produktion, also untertags, zu verbrauchen – das ist die wahrscheinlich effizienteste Weise auf fossiles Gas zu verzichten. 

Rund 70 Prozent der gesamten Energie entfällt in einem Haushalt auf das Heizen. Daher lohnt es sich, hier genauer hinzusehen. Wie man den Energieverbrauch errechnet und am effizientesten heizt, zeigt klimaaktiv mit den Heiztipps.

Besonders durch richtiges Heizen und Kühlen können Haushalte viel Energie sparen. Klimaaktiv zeigt mit seinen Energiesparpotenzialen durch richtiges Heizen und Kühlen, wie ein angenehmes Raumklima geschaffen wird und gleichzeitig die Energiekosten gesenkt werden können. Ein erster Schritt ist beispielsweise die Absenkung der Raumtemperatur um wenige Grade und richtiges Lüften. Heizungen benötigen auch eine regelmäßige Wartung. Sind die Rohre nicht gut gedämmt und Heizkörper entlüftet, geht wertvolle Heizenergie verloren. Zudem sollten Fenster und Türen sowie die Gebäudehülle gut gedämmt sein. 

Ob in der Küche oder im Badezimmer: ein sorgsamer Umgang mit unserem Warmwasserverbrauch lohnt sich. Hier bestehen einfache Möglichkeiten, um Energie und somit Kosten zu sparen. Ein Bad in der Badewanne benötigt z.B. circa die doppelte Menge an Warmwasser als eine Dusche. Kaltes Wasser etwa beim Händewaschen oder Zähneputzen spart ebenso Warmwasser. Auch ein Sparduschkopf und Durchflussbegrenzer helfen bei der Reduktion des Warmwasserverbrauchs. Mehr dazu unter den Tipps von klimaaktiv für den Warmwasserverbrauch.

Nicht nur im Haushalt, sondern auch unterwegs lässt es sich gut Energiesparen. Von aktiver Mobilität zu Fuß und mit dem Rad, der Kombination von Wegen im Alltag bis zum EcoDriving und Fahrgemeinschaften hat klimaaktiv eine breite Sammlung an Tipps, um die eigene Mobilität energiesparender zu gestalten.

Rund 31 % des heimischen Gasverbrauchs und 29 % des Stromverbrauches entfallen auf Haushalte. Die Bundesregierung fordert alle Energieverbraucher:innen – sowohl Unternehmen als auch Haushalte – auf, Energie zu sparen. Wenn alle Akteur:innen ihren Energieverbrauch reduzieren können Einsparziele erreicht und die Abhängigkeit von Russland reduziert werden.

Energiesparen in Haushalten hat jedoch noch weitere positive Effekte: So kann mit einem verminderten Verbrauch auch der Geldbeutel geschont werden und es leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz.

Energiekosten

Wenn Sie Probleme haben, Ihre Energiekosten zu bezahlen, sind Ihre Energieversorger sowie zahlreiche soziale Einrichtungen für Sie da. Viele große Strom- und Gaslieferanten haben eine eigene Anlauf- und Beratungsstelle für betroffene Haushalte, die Ihnen bei finanziellen Schwierigkeiten helfen kann. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Strom- bzw. Gasversorger. Die Nummer der Hotline finden Sie auf Ihrer Rechnung oder im Internet. Bitte haben Sie bei der Kontaktaufnahme etwas Geduld: Viele Lieferanten und Netzbetreiber sind derzeit aufgrund der vielen Anfragen telefonisch schwer erreichbar und brauchen etwas länger für die schriftliche Beantwortung Ihrer Anliegen. Tipps für Maßnahmen, wenn man in Zahlungsschwierigkeiten ist, finden Sie auf der Website der Regulierungsbehörde E-Control unter diesem Link.

Zahlreiche soziale Einrichtungen sind Anlaufstellen, bei denen Sie Beratung oder zum Teil auch finanzielle Unterstützung erhalten. Informationen, an wen Sie sich wenden können, finden Sie auf der Beratungsstellen-Übersicht auf der Website der Regulierungsbehörde E-Control.

Bei Nachzahlungen aus einer Strom-Jahresabrechnung haben Sie ein gesetzliches Recht auf Ratenzahlung.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Strom- oder Gaslieferanten zu finden, der bereit ist einen Vertrag über die Belieferung mit Energie abzuschließen oder wenn die Abschaltung der Anlage angedroht wird bzw. bereits abgeschaltet wurde, können Sie sich auf die Grundversorgung berufen.

Wenn Sie auch Probleme haben Ihre Miete zu zahlen, können Sie sich auf "der Wohnschirm" über Beratungen und Unterstützungsleistungen informieren.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der hohen Energiekosten finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

Eine Übersicht über das Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung können Sie auf der Website des Sozialministeriums nachlesen.
 

Die Bevölkerung in Österreich ist aktuell mit den höchsten Inflationsraten seit rund 50 Jahren konfrontiert. Insbesondere die hohen Energiepreise tragen dazu bei, dass die Unsicherheit über die Leistbarkeit von Grundbedürfnissen zunimmt. Die bereits gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung in Form von drei Entlastungspaketen haben dazu beigetragen, dass es bereits zu wesentlichen Entlastungen bei Haushalten und Unternehmen gekommen ist. 

Hierzu gehört:

  • das Aussetzen der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrages
  • die Senkung der Elektrizitätsabgabe
  • der Energiekostenausgleich in der Höhe von 150 Euro
  • der Klimabonus. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Klimabonus finden Sie auf www.klimabonus.gv.at. Für dort nicht geklärte Anliegen ist die Klimabonus-Hotline unter 0800 8000 80 erreichbar.
  • die Stromkostenbremse fördert den Strompreis für den Grundbedarf (festgelegt auf 2.900 kw/h) pro Haushalt. Für den Verbrauch darüber hinaus wird weiterhin der Marktpreis berechnet. Der Stromkostenzuschuss wird ab 1.12.2022 automatisch berücksichtigt. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Stromkostenbremse finden Sie unter Informationen für Haushalte . Für dort nicht geklärte Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihren Energieversorger, der die Stromkostenbremse umsetzt. 
  • Haushalte mit geringem Einkommen können sich nicht nur von den Rundfunkgebühren (GIS), sondern gleichzeitig auch von der Zahlung der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreien lassen. Der Antrag kann bei Erfüllung der Voraussetzungen bei der GIS  gestellt werden. Wer eine solche Befreiung von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag hat, erhält automatisch zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss. Der Netzkostenzuschuss wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. 
  • Energieintensive Unternehmen werden im Rahmen des Energiekostenzuschusses finanziell unterstützt.

Die Energiepreise am Großhandelsmarkt sind zuletzt stark gestiegen. Das liegt mitunter am Ukraine-Krieg, aber auch an den Folgen des Klimawandels. Aufgrund des gestiegenen Gaspreises wird auch der Strom teurer, da sich der Strompreis nach dem teuersten Kraftwerk richtet, das aktuell zur Deckung des Strombedarfs hinzugezogen werden muss – dabei handelt es sich um Gaskraftwerke. Könnte der gesamte Strombedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden, würde das auch zu einer Preisreduktion führen, da diese günstiger produzieren können als Kraftwerke, die Strom aus fossilen Brennstoffen gewinnen. 

Großhandelspreise für Gas und Strom können sich deutlich von den Kosten im Privatverbrauch unterscheiden.

Energieversorger und auch große Industriebetriebe können ihren Gas- und Strombezug an den Energiebörsen oder über außerbörslich abgeschlossene Großhandelsverträge organisieren. Der Preis dafür wird gerade an den Börsen von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst und täglich neu ermittelt. Besonders Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis – sind Europas Gasspeicher gut gefüllt und kann viel Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden, trägt dies dazu bei, dass der Einkauf günstiger wird. Auch ein geringerer Heizbedarf durch milde Temperaturen beeinflusst die Preisentwicklung. Das führt dazu, dass die Preise an den Energiebörsen mitunter starken Schwankungen unterliegen, da sie die jeweils tagesaktuelle Situation wiedergeben.

Energieversorger oder Stadtwerke kaufen Gas und Strom für Haushaltskund:innen zumeist über ein bis drei Jahre hinweg in Tranchen ein. Das bedeutet, dass sie jeden Monat etwa die gleiche Menge erwerben. So entsteht ein langfristiger Durchschnittspreis, der über längere Zeit an die Kund:innen weitergegeben wird. Kurzfristige Veränderungen fließen nur zu einem Bruchteil in die Berechnung des Beschaffungspreises ein. Haushaltskund:innen spüren Preisveränderungen daher bei weitem nicht so unmittelbar und drastisch, wie es die auf energie.gv.at abgebildeten Entwicklungen im Großhandel auf den ersten Blick vermuten ließen. Es dauert stets eine gewisse Zeit, bis Preissenkungen und Preissteigerungen bei den Endkundinnen und Endkunden ankommen. Manche Energieanbieter bieten jedoch Tarife an, die an den Börsepreis gekoppelt sind und die Preisentwicklung im Großhandel an die Endkundinnen weiterreichen, was neben möglichen Vorteilen aber auch ein hohes Risiko bedeutet.

Nein, tatsächlich produzieren erneuerbare Kraftwerke den Strom günstiger als Kraftwerke, die auf fossilen Brennstoff setzen. Nach den Mechanismen des Strommarktes orientiert sich jedoch der Preis an den Grenzkosten des letzten Kraftwerks, das zur Deckung des Strombedarfs benötigt wird. Durch dieses Prinzip werden zuerst jene verfügbaren Kraftwerke mit den geringsten Grenzkosten (die Erneuerbaren) zur Berechnung herangezogen, danach folgen die Kraftwerke mit hohen Grenzkosten (Kohle, Gas).
Hätten wir so viele Erneuerbare-Kraftwerke (z. B. Wind, PV, Wasser), dass auch das letzte Kraftwerk, das zur Deckung des Strombedarfs benötigt wird, ein Erneuerbaren-Kraftwerk ist, dann wären auch die Grenzkosten gering. 

Wir leben derzeit in einer Zeitenwende und befinden uns in mehreren Krisen gleichzeitig. Die große Herausforderung ist, diese Krisen gleichzeitig zu lösen. Ein Abkommen von fossilen Brenn- und Kraftstoffen trägt zur Lösung beider Krisen bei.

Gleichzeitig ist es besonders wichtig Energie zu sparen, unabhängig davon welche Energiequelle zur Verfügung steht. Bei PKWs ist es keine Alternative für immer mit Diesel oder Benzin zu fahren. Beim Individualverkehr ist die Elektromobilität eine gute Option. Alternativ angetriebene Fahrzeuge ohne Verbrennungskraftmaschine weisen aufgrund des höheren Wirkungsgrades des Elektromotors nur rund ein Drittel des erforderlichen direkten Energieeinsatzes (spezifischer Verbrauch) auf wie vergleichbare konventionell angetriebene Fahrzeuge (Diesel, Benzin).
Aber auch bei Elektroautos macht es sehr viel Sinn, freiwillig langsamer als das Tempolimit zu fahren, um Strom zu sparen. Tempo 100 statt 130 spart auch bei Elektrofahrzeugen rund ein Viertel der benötigten Energie ein. 

Zuhause thermisch sanieren

Mit der Kampagne "Österreich ist nicht ganz dicht" informiert das Klimaschutzministerium über die angehobene Förderungen für die thermische Sanierung der eigenen vier Wände. Gut gedämmte Räume senken die Energiekosten durch den geringeren Heizbedarf,  steigern den Wohnkomfort und schützen das Klima.

Die Wärmedämmung Ihres Gebäudes ist eine Investition in die Zukunft. Sie bietet gleich mehrere Vorteile:

  • Durch eine sehr gute, umfassende Wärmedämmung reduziert sich der Heizenergiebedarf des gesamten Gebäudes deutlich. Sie sparen sich dadurch Heizkosten, vermindern die Abhängigkeit von diversen Energieträgern und beugen eventuell zukünftigen Preissteigerungen vor.
  • Ausreichende Dämmstärken garantieren ein behagliches Wohnklima. Im Winter ist – und bleibt – es angenehm warm, im Sommer müssen Sie sich nicht vor Überhitzung fürchten. Durch die Dämmung bleiben die Oberflächen der Bauteile im Inneren warm, es fällt kein Kondensat aus und Schimmel hat keine Chance.
  • Gebäude mit einem geringen Heizenergieverbrauch haben einen besseren Wiederverkaufswert. Sie steigern somit auch den Wert Ihrer Immobilie.

Mehr zum Thema Dämmen 

  • Sanierungsbonus: bis zu 14.000 Euro für die thermische Sanierung von Gebäuden
  • Raus aus Öl und Gas: bis zu 9.500 Euro für eine neue Heizung (+ weitere 1.500 Euro für eine thermische Solaranlage)
  • Sauber Heizen für alle: bis zu 100 % der Kosten für den Kesseltausch (für Eigenheime von Haushalten mit geringem Einkommen)


Eine Übersicht über mögliche Förderungen der Bundesländer sowie Steuerabsetzbeträge finden Sie auf der Website von Topprodukte
Zusätzlich zu den Landesförderungen können Sie auch vom Klimaschutzministerium Förderungen bekommen. Eine Übersicht über die Bundesförderungen gibt es auf www.umweltfoerderung.at/privatpersonen 

Gefördert wird die thermische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern, die älter als 20 Jahre sind.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt maximal 50 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten.
Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöhen sich die nachfolgend genannten maximalen Fördersummen um 50 Prozent.

  • Umfassende Sanierung im klimaaktiv Standard: Förderung bis zu 14.000 Euro
  • Umfassende Sanierung guter Standard: bis zu 9.000 Euro
  • Teilsanierung 40 %: bis zu 6.000 Euro
  • Einzelbauteilsanierungen: bis zu 3.000 Euro

Achtung: in der Förderperiode 2023/24 darf nur eine Maßnahme eingereicht werden. 
Detailinformationen zur Förderung 

Gefördert wird die thermische Sanierung von mehrgeschoßigen Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten und Reihenhausanlagen, die älter als 20 Jahre sind.
Förderung gibt es für die Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und für die Sanierung bzw. den Austausch der Fenster und Außentüren.
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und beträgt maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.

  • Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: bis zu 100 Euro pro m2 Wohnnutzfläche
  • Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die Förderung auf 175 Euro/m2 Wohnnutzfläche
  • Auch bei Dach- und Fassadenbegrünungen von Gebäuden im Ortskern erhöht sich die Förderung auf 175 Euro/m2 Wohnnutzfläche
  • Einzelbauteilsanierung der Fenster: bis zu 3.000 Euro 

Detailinformation zur Förderung

Auf Topprodukte finden Sie viele Tipps und praktische Informationen für eine reibungslose und qualitätsvolle Sanierung. Das beginnt bei einer professionellen Energieberatung und geht weiter von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Finanzierung mit Förderungen – alles Schritt für Schritt einfach und übersichtlich erklärt.

Wichtig: Immer eine Sanierungsberatung vor Ort durch unabhängige Berater:innen der jeweiligen Bundesländer durchführen lassen! Es können dort unkompliziert und direkt gebäudespezifische, technische, wirtschaftliche, fördertechnische und behördliche Fragen geklärt werden. Die Kosten dafür sind überschaubar.

Raus aus Öl und Gas

Österreich hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 frei von fossilen Brennstoffen zu sein. Um die Energiewende zu erreichen, müssen alle Heizungsanlagen, die auf fossilen Energieträgern (Kohle, Öl, Gas) basieren, durch Heizungsanlagen ersetzt werden, die mit erneuerbarer Energie aus Sonne, Wind oder Biomasse betrieben werden. Das spart nicht nur Kosten, sondern trägt auch zu Ihrer Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz bei. Alle wichtigen Informationen zum Heizungstausch und zur Förderung finden Sie hier.

Heizungstausch kurz erklärt

Die Optionen sind:

  • Fernwärmeanschluss
  • Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Scheitholz)
  • Wärmepumpe (Grundwasser, Erdwärme, Luft)
  • Solaranlage

Welche Heizung für Ihr Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus am besten geeignet ist, können Sie im klimaaktiv Ratgeber „Die richtige Heizung für mein Haus“ nachlesen. 
 

In der klimaaktiv Heizungs-Matrix werden erneuerbare Heizungssysteme in ein Ampelsystem gegliedert. Diese Einordnung erfolgte anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs. Die Kriterien Heizkomfort, Investitionskosten sowie CO2-Emissionen sind dabei besonders hoch gewichtet.

Heizsysteme mit dunkelgrünen Feldern haben beispielsweise einen sehr niedrigen CO2-Ausstoß bei gleichzeitig geringen Investitionskosten und hohem Heizkomfort. Von Heizsystemen mit orangen Feldern wird eher abgeraten. Sie halten die oben genannten Kriterien für das betreffende Gebäude nicht ein.

Vor jeder Entscheidung sollten Sie eine professionelle Energieberatung in Anspruch nehmen. Diese ist in jedem Bundesland kostenlos oder zu sehr geringen Kosten verfügbar und kann – je nach Angebot des jeweiligen Bundeslandes – vor Ort, per Telefon oder auch digital erfolgen. Kontaktieren Sie die Energieberatungsstelle Ihres Bundeslandes! 

Wege für den Heizungstausch

Nahezu alle klimafreundlichen und erneuerbaren Heizungssysteme werden großzügig von Bund, Ländern und manchen Gemeinden gefördert. Die meisten Förderungen werden einkommensunabhängig und als „Direkt-Zuschuss“ (einmalig) ausbezahlt und sind auch kombinierbar (sowohl Bundes-, als auch Landes- und Gemeindeförderungen). Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kesseltausch-Förderung. 

Bundesförderung Raus aus Öl und Gas

Mit der Förderaktion „Raus aus Öl und Gas für Private“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert. Die Förderung ist mit 75 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Dazu kommen weitere 2.500 Euro, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage errichtet wird.

Alle weiteren Informationen zu Förderungen zum Austausch von Heizkesseln finden Sie im Rahmen der Förderkampagne "Raus aus Öl und Gas"

Ökologische Steuerreform 2022: Heizkesseltausch und thermische Sanierung sind Sonderausgaben

Seit Jahr 2022 können thermische Sanierungen und auch der Heizkesseltausch von fossilen auf erneuerbare Energieträger als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht / abgeschrieben werden. Die Ausgaben können über fünf Jahre verteilt mit 800 Euro pro Jahr (thermische Sanierung) bzw. 400 Euro pro Jahr (Heizkesseltausch) steuermindernd geltend gemacht werden.
 

Um den Umstieg von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme zu unterstützen wird neben Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhäuser im Rahmen der Förderaktion "Raus aus Öl und Gas für Private" auch mehrgeschoßiger Wohnbau gefördert.  Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier

Um einen Umstiegsprozess hausintern in Gang zu setzen, können Sie:

  • bei der Hausverwaltung nach Alternativen nachfragen
  • eine Energieberatung für das Gebäude anregen
  • sich mit den anderen Eigentümer:innen vernetzen

Ist ein Umstieg beschlossen, gibt es natürlich auch Beratungen und Förderungen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter der Förderaktion "Raus aus Öl und Gas"

Leider sind die weiteren Handlungsoptionen für Mieter:innen begrenzt. Bitte wenden Sie sich an Ihre:n Vermieter:in oder die Hausverwaltung, ob in näherer Zukunft an einen Umstieg gedacht wird.

Für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem wurde die Förderaktion „Sauber Heizen für alle“ ins Leben gerufen. Je nach Einkommen können bis zu 100 % der Kosten für die neue Heizung gefördert werden. Bei der genauen Berechnung unterstützt Sie die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.
Antragsberechtigt für eine soziale Zusatzförderung sind Gebäudeeigentümer:innen eines Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus mit Hauptwohnsitz am Projektstandort. 

Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Sauber Heizen für alle 2024"
 

Stromkostenbremse für Haushalte

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes. Sie wirkt den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegen und soll gleichzeitig einen Anreiz zum Stromsparen bieten. Sie hilft schnell und unbürokratisch. Alle Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf österreich.gv.at

Die Stromkostenbremse besteht aus zwei Teilen. Das so genannte Grundkontingent (2.900 KWh/Jahr) wird automatisch für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 bei jedem Zählpunkt mit Stromentnahme berücksichtigt- unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen bzw. wie viele solcher Zählpunkte an der Adresse existieren. Es ist kein Antrag erforderlich bzw. möglich. Um auch größere Haushalte zu entlasten, wird unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich der Stromkostenergänzungsschuss gewährt. Auch dieser wird für die meisten Zählpunkte automatisch gewährt. Falls dies nicht möglich ist, werden Sie per E-Mail oder Brief über die notwendige Antragstellung informiert.

Haushalte mit geringem Einkommen, die von den EAG-Förderkosten befreit sind, erhalten zusätzlich den Netzkostenzuschuss, der die zu zahlenden Netzentgelte verringert. Für Haushalte, die Strom ausschließlich über einen Zählpunkt beziehen, der auf einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen Gewerbebetrieb angemeldet ist, gelten teilweise abweichende Regelungen. Informationen dazu finden Sie hier.

Wenn Sie Informationen zu weiteren Entlastungsmaßnahmen des Bundes benötigen, besuchen Sie bitte die Infoseite des Finanzministeriums.

Servicetelefon zur Stromkostenbremse

Haben Sie Fragen zur Stromkostenbremse oder dem Stromkostenergänzungszuschuss, für die Sie aus den Informationen auf oesterreich.gv.at keine Antworten gefunden haben? Das Servicetelefon zur Stromkostenbremse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 050 233 780 kostenlos erreichbar.

Wenn Haushalte Strom ausschließlich über einen Zählpunkt beziehen, der auf einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen Gewerbebetrieb angemeldet ist, gelten besondere Regeln. Bei Fragen, die auf oesterreich.gv.at nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Ministerien:

  • Bürgerservice Landwirtschaftsministerium: 0800 500 198, service@bml.gv.at
  • Bürgerservice Wirtschaftsministerium: 0800 240 258, service.wirtschaft@bmaw.gv.at

Sicherheit der Energieversorgung

Um die Energieversorgung in jedem Fall abzusichern, benötigt es gesetzliche Grundlagen und Pläne. Das Energielenkungsgesetz sowie der Notfallplan Gas bieten die Entscheidungsgrundlage.

Energielenkung

Der Notfallplan Gas wurde vom Klimaschutzministerium aufgrund der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (kurz: Gas SoS-Verordnung) erlassen. Er legt drei Krisenstufen (Früh-, Alarm- und Notfallstufe) und zu treffende Maßnahmen fest. Die Ausrufung einer Krisenstufe führt zu keiner automatischen Anordnung von Energielenkungsmaßnahmen nach EnLG 2012, diese werden situationsabhängig vom BMK per Erdgas-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung getroffen. Weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie z.B. verpflichtende Sparanordnungen, eine Anordnung zur Ausweitung der Erdgasförderung in Österreich oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit Erdgassubstitution von Großabnehmern sind bereits in der Frühwarn- und Alarmstufe möglich, auf eingriffsintensivere Maßnahmen wird erst in der Notfallstufe zurückgegriffen.

Frühwarnstufe (1. Krisenstufe):

Sie wird ausgerufen, wenn es konkrete und zuverlässige Hinweise gibt, dass es zu einer Verschlechterung der Gasversorgung kommen könnte.

In der Frühwarnstufe erfolgt vor allem eine engmaschigere Überwachung des Gasmarktes und Analyse der Situation sowie Informationen und Kommunikation an die und mit den relevanten nationalen und europäischen Stellen. Wenig eingriffsintensive Maßnahmen gemäß EnLG 2012, wie z.B. verpflichtende Sparanordnungen oder die Verpflichtung zur Vorbereitung der Großabnehmer bzw. KWK- und Fernwärmeanlagen-Betreiber für eine mögliche Energieträgersubstitution, sind möglich, aber nicht zwingend notwendig.

Alarmstufe (2. Krisenstufe):

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit für eine Verschlechterung der Gasversorgungslage z.B. durch die konkrete Ankündigung von offiziellen, zuständigen Quellen für Liefereinschränkungen oder Lieferstopp erhöht.

Der aktuelle Gasbedarf von Industrie wird abgefragt. Durch engere Abstimmung mit den Speicherbetreibern sollen Engpässe vermieden werden. Anfragen bei Großabnehmern, die gleichzeitig Erzeuger mit KWK-Anlagen oder Fernwärmeunternehmen sind, ob der Einsatz von Erdgas durch Ersatzbrennstoffe substituiert werden kann. Weniger eingriffsintensive Maßnahmen gemäß Energielenkugsgesetz, wie z.B. weitergehende verpflichtende Sparanordnungen oder eine Anordnung zur Ausweitung der Erdgasförderung in Österreich, Verpflichtungen im Zusammenhang mit Erdgassubstitution von Großabnehmern bzw. KWK- und Fernwärmeanlagen, sind möglich, aber nicht zwingend notwendig.

Notfallstufe (3. Krisenstufe):

Die Ausrufung der Notfallstufe kann dann notwendig sein, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Einschränkungen in den Gaslieferungen zu erwarten sind und die aktuelle Nachfrage durch marktkonforme Maßnahmen nicht mehr gedeckt werden kann.

Priorität hat die Versorgung geschützter Kund:innen, also die Versorgung der Haushalte und grundlegender sozialer Dienste.

Für alle weiteren Gasverbraucher:innen können jedoch weitergehende Energielenkungsmaßnahmen, wie beispielsweise Verbrauchseinschränkungen oder Verfügungen über Erdgasmengen, verordnet werden.  Ziel ist immer, dass die Gasversorgung von geschützten Kund:innen wie Haushalten und grundlegenden sozialen Diensten bzw. von systemrelevanten Bereichen gewährleistet bleibt und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Lenkungsmaßnahmen dürfen nur so lange und in einem solchen Ausmaß eingesetzt werden, wie es zur Abwendung oder Behebung der Störung unbedingt erforderlich ist.

Im Fall einer Energie-Versorgungskrise kommen die Bestimmungen des Energielenkungsgesetzes (kurz: EnLG) zur Anwendung. Voraussetzung ist eine unmittelbar drohende oder bereits eingetretene Störung der Energieversorgung, die keine saisonale Knappheit darstellt und nicht durch den Markt behoben werden kann.  Alle Informationen zu den Zielen, Art und Dauer der Lenkungsmaßnahmen werden auf energie.gv.at unter Energielage erklärt. 

Zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Störung oder zur Behebung einer bereits eingetretenen Störung der Gasversorgung Österreichs ist die Bundesministerin für Klimaschutz ermächtigt, weitere Verordnungen zur Energielenkung auf Grundlage des Energielenkungsgesetzes zu verabschieden.

Energielenkungsmaßnahmen sollen sicherstellen, dass der lebenswichtige Bedarf an Energie gedeckt wird, die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten bleibt und eine ungestörte Gütererzeugung möglich ist.

Ziele sind also:

  • Aufrechterhaltung der Gas- und Stromversorgung
  • Schutz besonderer Kundengruppen (Haushalte, soziale Dienste)
  • Minimierung volkswirtschaftlicher Schäden
  • Aufrechterhaltung von Lieferketten
  • Selektive Maßnahmen nach wirtschaftlichen Kriterien
     

Verordnungen zur Energielenkung können z. B. folgende Maßnahmen umfassen:

  • Anweisungen an Erdgasunternehmen oder -produzenten über die Produktion, Verteilung, Speicherung oder den Handel von Erdgas, die zur Sicherung der Gasversorgung notwendig sind
  • Verpflichtung von Organisationen bereits erworbene Erdgasmengen dem Markt zur Verfügung zu stellen
  • Aufruf zur Verteilung des verfügbaren Erdgases an die Organisationen oder Haushalte nach dem Grad der Dringlichkeit, der Ersetzbarkeit durch andere Energieträger und dem Ausmaß an volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Haushaltskund:innen, die an das Erdgasverteilernetz angeschlossen sind, gelten als geschützte Kund:innen und sind auch in außergewöhnlichen Situationen vorrangig geschützt.
     

Private Haushalte, unverzichtbare soziale Dienste sowie Fernwärmeanlagen genießen im Krisenfall besonderen Schutz: Es muss sichergestellt sein, dass sie auch bei akutem Gasmangel durchgängig beliefert und möglichst ohne Einschränkungen versorgt werden.

Als „geschützte Kundinnen und Kunden“ gelten laut Gaswirtschaftsgesetz alle Haushalte, die an ein Erdgasverteilernetz angeschlossen sind. Diese Sonderstellung gilt in Österreich auch für grundlegende soziale Dienste (Gesundheitsversorgung, soziale Versorgung, Notfall und Sicherheit), welche nicht den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung angehören und an das Erdgasverteilernetz angeschlossen sind. Auch Fernwärmeanlagen fallen unter den geschützten Kundenkreis jedoch nur in dem Ausmaß, in dem sie Wärme an Haushaltskund:innen, grundlegende soziale Dienste sowie kleine und mittlere Unternehmen beliefern und für das kein Wechsel auf einen anderen Brennstoff als Gas möglich ist.