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Für Unternehmen

Die Bundesregierung setzt eine Reihe von Maßnahmen , um die Resilienz der Volkswirtschaft zu erhöhen und die Versorgung Österreichs (u. a. durch die Strategische Gasreserve) sicherzustellen.

Energiekosten und Unterstützung

Die wichtigsten Fragen für Unternehmer:innen rund um die Themen Energiesparen, Energiekosten und Unterstützungsleistungen der Bundesregierung werden im folgenden Abschnitt beantwortet.

Energieeffizienz lohnt sich in jedem Fall: Sie bedeutet weniger Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und ist ein wichtiger Beitrag zu den Klimazielen. Die Vielfalt betrieblicher Technologien ist groß – dementsprechend breit sind auch die möglichen Energieeffizienzmaßnahmen. Um ein Maximum des Einsparpotenzials ausschöpfen zu können, bietet klimaaktiv zahlreiche Unterstützungsangebote für Betriebe, die Sie gesammelt unter energieeffiziente Betriebe finden.

Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die sich schnell rechnen, sollten jetzt rasch umge­setzt werden. Verschaffen Sie sich mit den Top Tipps rund ums betriebliche Energiesparen einen ersten Einblick in die Einsparmöglichkeiten. Holen sie sich die passenden Informationen in den Technologieschwerpunkten, vom ersten Überblick in den Fact-Sheets bis zu den detaillierten Audit-Leitfäden, für mittel- und langfristig umsetzbare Effizienzmaßnahmen. In über 400 Good-Practice-Beispiele umgesetzter Effizienzmaßnahmen können Sie sich Anregungen für Effizienzvorhaben in Ihrem Unternehmen holen. 

Um Wissen im Unternehmen aufzubauen besuchen Sie eine der klimaaktiv Technologie (Online-)Schulungen oder wählen Sie sich in ein Webinar der Reihe „Unternehmen umbauen“ ein. Profitieren Sie von den Erfahrungsberichten und Lösungsansätzen der klimaaktiv Projektpartnerbetriebe auf ihrem Weg in eine fossilfreie Zukunft. Bei Beleuchtung, Kühlgeräten und Nutzfahrzeugen gibt es beim Neukauf und der Nutzung vieles zu beachten. Auf topprodukte.at. geben wir Ihnen die wichtigsten Tipps und Ratschläge für den effizienten Gebrauch und die relevanten Beschaffungskriterien.

Förderungen des Klimaschutzministeriums für Investitionen in Energiesparmaßnahmen in Unternehmen finden Sie unter Umweltförderungen

Die Implementierung von KMU – Energiemanagementsystemen wird über das Austria Wirtschaftsservice - Energie & Klima gefördert. 

Die Energiepreise am Großhandelsmarkt sind zuletzt stark gestiegen. Das liegt mitunter am Ukraine-Krieg, aber auch an den Folgen des Klimawandels. Aufgrund des gestiegenen Gaspreises wird auch der Strom teurer, da sich der Strompreis nach dem teuersten Kraftwerk richtet, das aktuell zur Deckung des Strombedarfs hinzugezogen werden muss – dabei handelt es sich um Gaskraftwerke. Könnte der gesamte Strombedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden, würde das auch zu einer Preisreduktion führen, da diese günstiger produzieren können als Kraftwerke, die Strom aus fossilen Brennstoffen gewinnen. 

Nein. Grundsätzlich gilt die Maxime, alle Branchen (mit Ausnahme der gesetzlich geschützten Kund:innen) möglichst gleich zu behandeln. Zu Liefereinschränkungen kommt es nur in absoluten Notsituationen und diese sind grundsätzlich nicht verhandelbar. Hier gilt es auch, eine gesamtstaatliche Solidarität zu praktizieren.

In einer Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung des Klimaschutzministerium können gemäß §§ 26 Abs. 1 Z 4 und 31 des Energielenkungsgesetzes 2012 Abweichungen von Emissionsgrenzwerten für Großabnehmer:innen festgelegt werden, vorausgesetzt, die Großabnehmer:innen substituieren ihren Erdgasverbrauch durch einen anderen Energieträger aufgrund einer Energielenkungsmaßnahme gemäß § 26 Abs. 1 Z 2 des Energielenkungsgesetzes 2012.
 

Ja, es gibt für Teile der Mehrkosten, die Unternehmen durch den Einkauf von Erdgas aus nicht-russischen Quellen entstanden sind, Unterstützung. Die Unterstützung ist in den Richtlinien gem. § 3 Abs. 1 Z 1 Gasdiversifizierungsgesetz 2022 („GDG 2022“) geregelt. Ziel des Gesetzes ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas.

Die Kriterien für die Unterstützung sind:

  • Die Mehrkosten müssen für die Lieferungen von Erdgas aus nicht-russischen Quellen entstanden sein.
  • Das Gas muss zur erstmaligen Einspeisung in das Netz eines österreichischen Marktgebiets sowie für den Absatz in Österreich bestimmt gewesen sind. 
  • Es werden nur Erdgasmengen aus nicht-russischen Quellen berücksichtigt, die bis zum 31.12.2025 zum zeitgleichen Verbrauch in Österreich nachweislich ausgespeichert wurden.
  • Die Herkunft des Erdgases muss mittels eines nach den Richtlinien zulässigen Herkunftsnachweises vom Unternehmen belegt werden.
  • Auch die tatsächlich angefallenen Mehrkosten für nicht-russisches Erdgas müssen vom Unternehmen nachgewiesen werden und werden mit maximal 4,20 Euro pro MWh unterstützt. 


Die Richtlinien gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 GDG 2022 wurden verlängert und Unternehmen können nunmehr um Unterstützung für Lieferungen, zur erstmaligen Einspeisung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen, für den Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis 30. September 2024 ansuchen.

Nähere Informationen zur Maßnahme sowie das Gesetz und die Richtlinien sind auf der Webseite des BMK "Unterstützung zur Gasdiversifizierung" und der beauftragten Stelle zur Abwicklung der Maßnahme, Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) zu finden.

 

Ja, das Klimaschutzministerium unterstützt Unternehmer:innen beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Aktuell gibt es folgende Förderschwerpunkte: 
 

  1. Der neue Förderungsbereich „Raus aus Öl und Gas – erneuerbare Prozessenergie für Betriebe“ der Umweltförderung im Inland schafft einen Anreiz für Betriebe, bestehende fossile Produktionsanlagen oder -prozesse auf erneuerbare Energieträger umzurüsten. Ebenso förderbar sind die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen gegenüber der vorherigen Verwendung von fossilen Brennstoffen und die Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen. Die Förderung beträgt 45 % der Investitionsmehrkosten und kann für Klein- und Kleinstunternehmen um 20 % sowie für mittlere Unternehmen um 10 % erhöht werden. Die  Anwendung dieser Zuschläge ist für Förderungsanträge, die bis zum 30.09.2023 einlangen, möglich. Mehr Informationen zur Förderung finden Sie unter: Umweltförderung - Erneuerbare Prozessenergie für Betriebe 
     
  2. Ein breites Spektrum von Förderungen – unter anderem für Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen wie z. B. Wärmerückgewinnung oder effiziente Nutzung von Energie – finden Sie außerdem auf der Website der Umweltförderung.

Für Kosten, die durch Energielenkungsmaßnahmen entstanden sind, bekommen Unternehmen eine Entschädigung (gemäß § 6a des Energielenkungsgesetzes 2012). Für Vermögensnachteile, die nicht durch Energielenkungsmaßnahmen entstanden sind, sondern beispielsweise auf die faktische Nichtverfügbarkeit von Erdgas ohne staatliche Intervention zurückgehen, gebührt kein Ersatz.

Betriebsgebäude thermisch sanieren

Mit der Kampagne "Österreich ist nicht ganz dicht" informiert das Klimaschutzministerium über die angehobene Förderungen für die thermische Sanierung. Gut gedämmte Räume senken die Energiekosten durch den geringeren Heizbedarf,  steigern den Komfort am Arbeitsplatz und schützen das Klima.

Die Wärmedämmung Ihres Gebäudes ist eine Investition in die Zukunft. Sie bietet gleich mehrere Vorteile:

  • Durch eine sehr gute, umfassende Wärmedämmung reduziert sich der Heizenergiebedarf des gesamten Gebäudes deutlich. Sie sparen sich dadurch Heizkosten, vermindern die Abhängigkeit von diversen Energieträgern und beugen eventuell zukünftigen Preissteigerungen vor.
  • Ausreichende Dämmstärken garantieren ein behagliches Wohnklima. Im Winter ist – und bleibt – es angenehm warm, im Sommer müssen Sie sich nicht vor Überhitzung fürchten. Durch die Dämmung bleiben die Oberflächen der Bauteile im Inneren warm, es fällt kein Kondensat aus und Schimmel hat keine Chance.
  • Gebäude mit einem geringen Heizenergieverbrauch haben einen besseren Wiederverkaufswert. Sie steigern somit auch den Wert Ihrer Immobilie.

Mehr zum Thema Dämmen 

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Einreichen können neben Unternehmen auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

  • Als Einzelbausanierung ist die Dämmung der obersten Geschoßdecke (z.B. Dach), die Sanierung oder der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren förderfähig. Genauso wie der Tausch von Lichtkuppeln, Lichtbändern, Sektionaltoren und Rolltoren. 
  • Zusätzlich gilt: Bei einer umfassenden Sanierung kann auch die Dämmung der Außenwände gefördert werden.  Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten.

Detailinformationen zur Förderung 

Auf Topprodukte finden Sie viele Tipps und praktische Informationen für eine reibungslose und qualitätsvolle Sanierung. Das beginnt bei einer professionellen Energieberatung und geht weiter von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Finanzierung mit Förderungen – alles Schritt für Schritt einfach und übersichtlich erklärt.

Wichtig: Immer eine Sanierungsberatung vor Ort durch unabhängige Berater:innen der jeweiligen Bundesländer durchführen lassen! Es können dort unkompliziert und direkt gebäudespezifische, technische, wirtschaftliche, fördertechnische und behördliche Fragen geklärt werden. Die Kosten dafür sind überschaubar.

Sicherheit der Energieversorgung 

Um die Sicherheit der Energieversorgung in Österreich zu gewährleisten, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Wichtige Fragen und Antworten zur Energielenkung finden Sie hier.

Private Haushalte, unverzichtbare soziale Dienste sowie Fernwärmeanlagen genießen im Krisenfall besonderen Schutz: Es muss sichergestellt sein, dass sie auch bei akutem Gasmangel durchgängig beliefert und möglichst ohne Einschränkungen versorgt werden.

Als „geschützte Kundinnen und Kunden“ gelten laut Gaswirtschaftsgesetz alle Haushalte, die an ein Erdgasverteilernetz angeschlossen sind. Diese Sonderstellung gilt in Österreich auch für grundlegende soziale Dienste (Gesundheitsversorgung, soziale Versorgung, Notfall und Sicherheit), welche nicht den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung angehören und an das Erdgasverteilernetz angeschlossen sind. Auch Fernwärmeanlagen fallen unter den geschützten Kundenkreis jedoch nur in dem Ausmaß, in dem sie Wärme an Haushaltskund:innen, grundlegende soziale Dienste sowie kleine und mittlere Unternehmen beliefern und für das kein Wechsel auf einen anderen Brennstoff als Gas möglich ist.

Die Vorbereitung und Koordinierung der Lenkungsmaßnahmen auf Basis der Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnungen ist der Regulierungsbehörde E-Control übertragen. Eine Kürzung der Gasbezugsmengen für die Gewerbe- und Industrieunternehmen erfolgt jedenfalls nicht überraschend, sondern mit einer Vorlaufzeit von zumindest mehreren Tagen, damit ein geordnetes Zurückfahren der Produktionsprozesse möglich ist.  Die jeweiligen Aufrufe oder auch Anforderungen werden breit kommuniziert. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Regulierungsbehörde E-Control.

 

Auf der Website der Regulierungsbehörde E-Control finden Industrieunternehmen alle Informationen zum Erwerb von Speicherkapazitäten.

Seitens der Bundesregierung gibt es keine Vorgaben, die Produktionen der Betriebe einzuschränken. Unternehmen haben jedoch ihre Produktionen an die gesteigerten Energiepreise angepasst.