Springe zum Hauptmenü Springe zum Inhalt Springe zum Fußzeilenmenü

Energielage

Energielenkung im Notfall

Seit 30. März 2022 gilt in Österreich die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas. Die Energieversorgung in Österreich ist stabil.

Die österreichische Bundesregierung hat Maßnahmen gesetzt, um Auswirkungen einer potenziellen Energiekrise zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Bei einer Energie-Versorgungskrise werden die Bestimmungen des Energielenkungsgesetzes (gemäß §4 EnLG 2012) angewendet. Dies ist dann der Fall, wenn eine Störung der Energieversorgung unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist, die keine saisonale Knappheit darstellt und nicht durch marktbasierte Maßnahmen behoben werden kann.

Energielenkung: Was bedeutet das?

Einstellen des Heizkörperthermostats
Foto: stock.adobe.com - Ingo Bartussek

Maßnahmen zur Energielenkung sollen sicherstellen, dass der lebenswichtige Bedarf an Gas und Strom gedeckt wird, die Versorgung der Bevölkerung (s. a. „geschützte Kund:innen“) gewährleistet bleibt und eine ungestörte Gütererzeugung möglich ist. Die vorhandene Energie wird also so gelenkt, dass Haushalte und soziale Dienste versorgt sind, wirtschaftliche Schäden minimiert werden und lebenswichtige Lieferketten aufrechterhalten werden können.

Beispiele für mögliche Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung:

  • Anweisungen an Erdgasunternehmen oder -produzenten, die zur Sicherung der Gasversorgung notwendig sind (z. B. zu Produktion, Verteilung, Speicherung oder Handel)
  • Verpflichtung der Endverbraucher:innen, bereits erworbene Erdgasmengen dem Markt zur Verfügung zu stellen (Anm.: damit sind nicht Haushalte gemeint)
  • Aufruf zur Verteilung des verfügbaren Erdgases an die Endverbraucher:innen (gilt nicht für geschützte Kund:innen wie Haushalte, soziale Dienste) nach Dringlichkeit, Substituierbarkeit durch andere Energieträger und nach dem Ausmaß an volkswirtschaftlichen Auswirkungen
  • Anweisung an ausgewählte Betreiber:innen von KWK-Anlagen oder Fernwärmeunternehmen, Erdgas durch andere Energieträger (soweit technisch möglich) zu ersetzen und die Vorlauftemperatur für die Einspeisung in das Fernwärmenetz abzusenken

Ob und welche Energielenkungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entscheidet Leonore Gewessler als Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Sie legt Lenkungsmaßnahmen durch Verordnungen fest. Diese müssen wiederum dem Energielenkungsbeirat vorgelegt werden und brauchen die Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat.

Ablauf und Dauer der Energielenkung

Grundsätzlich dürfen Lenkungsmaßnahmen höchstens sechs Monate dauern. Sollte bereits eine Störung der Energieversorgung vorliegen, können sie mehrmals (für bis zu weitere sechs Monate) verlängert werden. Dafür ist die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates notwendig. Ist die Störung der Energieversorgung behoben, müssen die Lenkungsmaßnahmen sofort beendet werden.

Die Energielenkung im Notfall erfolgt in drei Stufen. Weitere Informationen zur Bestandsaufnahme und Bewältigung möglicher Krisenszenarien im Bereich Energie finden Sie in der Broschüre zum Krisenvorsorgemanagement 2022.