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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://energie.gv.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Erfolgskriterium 9.1.4.11 (Nicht-Text-Kontrast)

Bei einigen Diagrammen oder Karten-Grafiken haben die Farbflächen zu wenig Kontrast zum Hintergrund.

Erfolgskriterium 9.1.4.12 (Textabstand)

Bei einigen Diagrammen können Zahlenwerte, die dazugehörige Einheit oder Teile der Wörter in einer Legende abgeschnitten werden, wenn Textabstände (Zeilenhöhe, Buchstabenabstand, Wordabstand) geändert werden.

Erfolgskriterium 9.3.1.2 (Sprache von Teilen)

Anderssprachige Wörter und Abschnitte können nicht durchgängig programmatisch ermittelt werden. Dies ist besonders beim Glossar der Fall.

Erfolgskriterium 11.7 (Nutzer:innenpreferenzen)

Wenn eigene Schriftgrößen über Browser-Einstellungen gesetzt werden, so sind einige Texte und Werte der einzelnen Diagramme nicht mehr vollständig lesbar.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, beispielsweise Broschüren, Dokumente, Formulare, Landkarten und Videos von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Service

Sollten Sie nicht-barrierefreie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an servicebuero@bmk.gv.at. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.10.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Bundesministerium durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von datenwerk innovationsagentur GmbH vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 19.01.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme und Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an servicebuero@bmk.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website energie.gv.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
E-Mail: servicebuero@bmk.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren