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Energielenkungsgesetz

Die österreichische Bundesregierung hat bereits Maßnahmen gesetzt, um Auswirkungen einer potenziellen Energiekrise zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Sollte es dennoch zu einer Energie-Versorgungskrise kommen, werden die Bestimmungen des Energielenkungsgesetzes (gemäß §4 EnLG 2012) angewendet. Dies ist dann der Fall, wenn eine Störung der Energieversorgung unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist, die keine saisonale Knappheit darstellt und nicht durch den Markt behoben werden kann.