Gas SOS-Verordnung
Bereits 2017 wurde die aktuelle EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (SOS-Verordnung) erlassen. Diese soll im Falle einer unzureichenden Gasversorgung innerhalb der EU außerordentliche Maßnahmen ermöglichen, um einem Engpass entgegenzuwirken. Die Verordnung legt die Zuständigkeiten der EU, ihrer Mitgliedsstaaten sowie von Erdgasunternehmen fest. Die Gasversorgung soll dabei insbesondere für geschützte Kund:innen innerhalb der Mitgliedstaaten bzw. durch länderübergreifende Solidaritätsmaßnahmen gewährleistet werden.