Service

Geschützte Kundinnen und Kunden

Private Haushalte und unverzichtbare soziale Dienste genießen im Krisenfall besonderen Schutz: Es muss sichergestellt sein, dass sie auch bei akutem Gasmangel durchgängig beliefert und möglichst ohne Einschränkungen versorgt werden.

Als „geschützte Kundinnen und Kunden“ gelten laut Gaswirtschaftsgesetz alle Haushalte, die an ein Erdgasverteilernetz angeschlossen sind. Diese Sonderstellung gilt in Österreich auch für grundlegende soziale Dienste (Gesundheitsversorgung, soziale Versorgung, Notfall und Sicherheit), welche nicht den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung angehören.