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Immunisierte Menge

Die Bezeichnung „immunisiert“ betrifft jene Speicherinhalte, auf die der Staat auch im Energielenkungsfall nur in absoluten Ausnahmeszenarien zugreifen darf. Insbesondere (Industrie-)Unternehmen können so geschützte Gasmengen speichern, als Vorsorge für Versorgungsengpässe.