RED I
Die Erneuerbare-Energie-Richtlinie (Renewable Energy Directive I, kurz RED I) fußt auf dem 2007 beschlossenen „Klima- und Energiepaket 2020“, welches für das Jahr 2020 eine gemeinschaftliche Ziele-Trias („20-20-20-Ziele“) vorgegeben hat:
- Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990)
- 20 Prozent der Energie in der EU kommen aus erneuerbaren Quellen
- Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent
Mit der RED I wurde zum einen ein rechtsverbindliches Erneuerbaren-Ziel für 2020 in der Höhe von mindestens 20 Prozent Anteil erneuerbarer Energie am sogenannten „Bruttoendenergieverbrauch“ der Gemeinschaft festgelegt und zum anderen für jeden Mitgliedsstaat nationale Erneuerbaren-Mindestzielwerte-2020, die in Summe den gemeinschaftlichen 20%-Mindestanteil ergeben und sicherstellen sollen.
Für nähere Informationen klicken Sie hier.