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RED I

Die Erneuerbare-Energie-Richtlinie (Renewable Energy Directive I, kurz RED I) fußt auf dem 2007 beschlossenen „Klima- und Energiepaket 2020“, welches für das Jahr 2020 eine gemeinschaftliche Ziele-Trias („20-20-20-Ziele“) vorgegeben hat:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990)
  • 20 Prozent der Energie in der EU kommen aus erneuerbaren Quellen
  • Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent

Mit der RED I wurde zum einen ein rechtsverbindliches Erneuerbaren-Ziel für 2020 in der Höhe von mindestens 20 Prozent Anteil erneuerbarer Energie am sogenannten „Bruttoendenergieverbrauch“ der EU-Mitgliedsstaaten festgelegt und zum anderen für jeden Mitgliedsstaat nationale Erneuerbaren-Mindestzielwerte-2020, die in Summe den gemeinschaftlichen 20%-Mindestanteil ergeben und sicherstellen sollen.

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