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RED III

Die RED III (Renewable Energy Directive) ist eine Überarbeitung (Recast) der EU Erneuerbare-Energie-Richtlinie. Die EU-Staaten werden dabei verpflichtet, die oftmals jahrelangen Verfahren zur Genehmigung von erneuerbaren Energieanlagen erheblich zu kürzen. Die RED III hat zum Ziel den Anteil an Erneuerbaren Energien am Endverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 42,5 Prozent innerhalb der EU zu erhöhen. 

Die EU-Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien in den Sektoren Elektrizität, Gebäude, Wärme und Fernwärme, Industrie sowie Verkehr (Transport) werden angehoben. Weiters werden Regelungen betreffend grenzüberschreitende Projekte, Herkunftsnachweise, Verwaltungsverfahren sowie Information und Ausbildung adaptiert. Die Richtlinie gibt auch Vorgaben bzgl. der Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe, Biomassebrennstoffe und erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe vor.

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