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Für Organisationen

Die aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt stellen die österreichische Wirtschaft und Industrie vor Herausforderungen. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um die Resilienz der Volkswirtschaft zu erhöhen und die Versorgung Österreichs (u. a. durch die Strategische Gasreserve) sicherzustellen.

Energiekosten und Unterstützung

Die wichtigsten Fragen für Unternehmer:innen rund um die Themen Energiesparen, Energiekosten und Unterstützungsleistungen der Bundesregierung werden im folgenden Abschnitt beantwortet.

Energieeffizienz lohnt sich in jedem Fall: Sie bedeutet weniger Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und ist ein wichtiger Beitrag zu den Klimazielen. Die Vielfalt betrieblicher Technologien ist groß – dementsprechend breit sind auch die möglichen Energieeffizienzmaßnahmen. Um ein Maximum des Einsparpotenzials ausschöpfen zu können, bietet klimaaktiv zahlreiche Unterstützungsangebote für Betriebe, die Sie gesammelt unter energieeffiziente Betriebe finden.

Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die sich schnell rechnen, sollten jetzt rasch umge­setzt werden. Verschaffen Sie sich mit den Top Tipps rund ums betriebliche Energiesparen einen ersten Einblick in die Einsparmöglichkeiten. Holen sie sich die passenden Informationen in den Technologieschwerpunkten, vom ersten Überblick in den Fact-Sheets bis zu den detaillierten Audit-Leitfäden, für mittel- und langfristig umsetzbare Effizienzmaßnahmen. In über 400 Good-Practice-Beispiele umgesetzter Effizienzmaßnahmen können Sie sich Anregungen für Effizienzvorhaben in Ihrem Unternehmen holen. 

Um Wissen im Unternehmen aufzubauen besuchen Sie eine der klimaaktiv Technologie (Online-)Schulungen oder wählen Sie sich in ein Webinar der Reihe „Unternehmen umbauen“ ein. Profitieren Sie von den Erfahrungsberichten und Lösungsansätzen der klimaaktiv Projektpartnerbetriebe auf ihrem Weg in eine fossilfreie Zukunft. Bei Beleuchtung, Kühlgeräten und Nutzfahrzeugen gibt es beim Neukauf und der Nutzung vieles zu beachten. Auf topprodukte.at. geben wir Ihnen die wichtigsten Tipps und Ratschläge für den effizienten Gebrauch und die relevanten Beschaffungskriterien.

Förderungen des Klimaschutzministeriums für Investitionen in Energiesparmaßnahmen in Unternehmen finden Sie unter Umweltförderungen

Die Implementierung von KMU – Energiemanagementsystemen wird über das Austria Wirtschaftsservice - Energie & Klima gefördert. 

Die Energiepreise am Großhandelsmarkt sind zuletzt stark gestiegen. Das liegt mitunter am Ukraine-Krieg, aber auch an den Folgen des Klimawandels. Aufgrund des gestiegenen Gaspreises wird auch der Strom teurer, da sich der Strompreis nach dem teuersten Kraftwerk richtet, das aktuell zur Deckung des Strombedarfs hinzugezogen werden muss – dabei handelt es sich um Gaskraftwerke. Könnte der gesamte Strombedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden, würde das auch zu einer Preisreduktion führen, da diese günstiger produzieren können als Kraftwerke, die Strom aus fossilen Brennstoffen gewinnen. 

Um im Ernstfall vorbereitet zu sein, hat das Klimaschutzministerium als zusätzliche Vorsorge eine Verordnung auf Grundlage des Energielenkungsgesetzes vorbereitet. Diese befindet sich derzeit in politischer Abstimmung. Da es sich um eine Energielenkungsmaßnahme handelt, werden den betroffenen Unternehmen die Kosten für die Ertüchtigung ersetzt. 

Großverbraucher:innen (Industrieanlagen, Kraftwerke und Fernheizwerke), bei denen es technisch, rechtlich und wirtschaftlich vor dem kommenden Winter machbar ist, haben ihre Anlagen für den Betrieb mit alternativen Energieträgern zu ertüchtigen. Diese Ertüchtigung setzt Rechtssicherheit im Hinblick auf die Anpassung der Emissionsgrenzwerte voraus. 

Nein. Grundsätzlich gilt die Maxime, alle Branchen (mit Ausnahme der gesetzlich geschützten Kund:innen) möglichst gleich zu behandeln. Zu Liefereinschränkungen kommt es nur in absoluten Notsituationen und diese sind grundsätzlich nicht verhandelbar. Hier gilt es auch, eine gesamtstaatliche Solidarität zu praktizieren.

In einer Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung des Klimaschutzministerium können gemäß §§ 26 Abs. 1 Z 4 und 31 des Energielenkungsgesetzes 2012 Abweichungen von Emissionsgrenzwerten für Großabnehmer:innen festgelegt werden, vorausgesetzt, die Großabnehmer:innen substituieren ihren Erdgasverbrauch durch einen anderen Energieträger aufgrund einer Energielenkungsmaßnahme gemäß § 26 Abs. 1 Z 2 des Energielenkungsgesetzes 2012.
 

Ja, für Teile der Mehrkosten, die Unternehmen durch den Einkauf von Erdgas aus nicht-russischen Quellen im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 entstanden sind, gibt es eine Unterstützung. Die Unterstützung ist in den Richtlinien gem. § 3 Abs. 1 Z 1 Gasdiversifizierungsgesetz 2022 („GDG 2022“) geregelt. Ziel des Gesetzes ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas.

Die Kriterien für die Unterstützung sind:

  • Das Erdgas aus nicht-russischen Quellen muss zur erstmaligen Einspeisung in das Netz eines österreichischen Marktgebiets sowie für den Absatz in Österreich bestimmt gewesen sein.
  • Es werden nur jene Erdgasmengen aus nicht-russischen Quellen berücksichtigt, die bis zum 31.12.2025 zum zeitgleichen Verbrauch in Österreich nachweislich ausgespeichert wurden.
  • Die Herkunft des Gases muss mit einem nach den Richtlinien zulässigen Herkunftsnachweis vom Unternehmen belegt werden.
  • Die tatsächlich angefallenen Mehrkosten für nicht-russisches Erdgas müssen vom Unternehmen nachgewiesen werden.
  • Es werden maximal 4,20 Euro pro MWh unterstützt.

Nähere Informationen dazu sind auf der Webseite der beauftragten Stelle zur Abwicklung der Maßnahme, Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws), zu finden.

Ja, das Klimaschutzministerium unterstützt Unternehmer:innen beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Aktuell gibt es folgende Förderschwerpunkte
 

  1. Der neue Förderungsbereich „Raus aus Öl und Gas – erneuerbare Prozessenergie für Betriebe“ der Umweltförderung im Inland schafft einen Anreiz für Betriebe, bestehende fossile Produktionsanlagen oder -prozesse auf erneuerbare Energieträger umzurüsten. Ebenso förderbar sind die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen gegenüber der vorherigen Verwendung von fossilen Brennstoffen und die Umstellung von fossilen Prozesswärme- bzw. Dampferzeugern auf Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen. Die Förderung beträgt 45 % der Investitionsmehrkosten und kann für Klein- und Kleinstunternehmen um 20 % sowie für mittlere Unternehmen um 10 % erhöht werden. Die  Anwendung dieser Zuschläge ist für Förderungsanträge, die bis zum 30.09.2023 einlangen, möglich. Mehr Informationen zur Förderung finden Sie unter: Umweltförderung - Erneuerbare Prozessenergie für Betriebe 
     
  2. Ein breites Spektrum von Förderungen – unter anderem für Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen wie z. B. Wärmerückgewinnung oder effiziente Nutzung von Energie – finden Sie außerdem auf der Website der Umweltförderung.

Für Kosten, die durch Energielenkungsmaßnahmen entstanden sind, bekommen Unternehmen eine Entschädigung (gemäß § 6a des Energielenkungsgesetzes 2012). Für Vermögensnachteile, die nicht durch Energielenkungsmaßnahmen entstanden sind, sondern beispielsweise auf die faktische Nichtverfügbarkeit von Erdgas ohne staatliche Intervention zurückgehen, gebührt kein Ersatz.

Sicherheit der Energieversorgung 

Um die Sicherheit der Energieversorgung in Österreich zu gewährleisten, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Wichtige Fragen und Antworten zur Energielenkung finden Sie hier.

Die vom Klimaschutzministerium durchgerechneten Szenarien zeigen, dass Österreich mehrere Monate überbrücken kann, wenn Russland die Lieferung von Erdgas einstellen würde. Das liegt vor allem an den Bemühungen und getroffenen Vorkehrungen der letzten Monate: Wir verfügen über gut gefüllte Erdgas-Speicher, Haushalte und Unternehmen haben ihren Gasverbrauch deutlich reduziert und die Regierung hat erfolgreich alternative Lieferquellen erschlossen. 

Private Haushalte und unverzichtbare soziale Dienste genießen im Krisenfall besonderen Schutz: Es muss sichergestellt sein, dass sie auch bei akutem Gasmangel durchgängig beliefert und möglichst ohne Einschränkungen versorgt werden.

Als „geschützte Kundinnen und Kunden“ gelten laut Gaswirtschaftsgesetz alle Haushalte, die an ein Erdgasverteilernetz angeschlossen sind. Diese Sonderstellung gilt in Österreich auch für grundlegende soziale Dienste (Gesundheitsversorgung, soziale Versorgung, Notfall und Sicherheit), welche nicht den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung angehören. 

Die Vorbereitung und Koordinierung der Lenkungsmaßnahmen auf Basis der Energie-Lenkungsmaßnahmen-Verordnungen ist der Regulierungsbehörde E-Control übertragen. Eine Kürzung der Gasbezugsmengen für die Gewerbe- und Industrieunternehmen erfolgt jedenfalls nicht überraschend, sondern mit einer Vorlaufzeit von zumindest mehreren Tagen, damit ein geordnetes Zurückfahren der Produktionsprozesse möglich ist.  Die jeweiligen Aufrufe oder auch Anforderungen werden breit kommuniziert. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Regulierungsbehörde E-Control.

 

Auf der Website der Regulierungsbehörde E-Control finden Industrieunternehmen alle Informationen zum Erwerb von Speicherkapazitäten.

Seitens der Bundesregierung gibt es bislang keine Vorgaben, die Produktionen der Betriebe einzuschränken. Unternehmen haben jedoch ihre Produktionen an die gesteigerten Energiepreise angepasst.