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Notfallplan Gas

Was ist der Notfallplan Gas?

Der Notfallplan Gas wurde vom Klimaschutzministerium erlassen. Er soll gemäß einer EU-Verordnung (Gas SOS-Verordnung) eine sichere Gasversorgung für Österreich gewährleisten. Der Notfallplan Gas sieht drei Krisenstufen (Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe) vor.

Aktuell befindet sich Österreich in der Frühwarnstufe. Die Ausrufung einer Krisenstufe führt zu keiner automatischen Anordnung von Energielenkungsmaßnahmen nach EnLG 2012, diese werden situationsabhängig vom BMK per Erdgas-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung getroffen. Weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie z.B. verpflichtende Sparanordnungen, eine Anordnung zur Ausweitung der Erdgasförderung in Österreich oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit Erdgassubstitution von Großabnehmern sind bereits in der Frühwarn- und Alarmstufe möglich, auf eingriffsintensivere Maßnahmen wird erst in der Notfallstufe zurückgegriffen.

Frühwarnstufe (1. Krisenstufe)

Seit 30. März 2022 gilt in Österreich die erste Stufe des Notfallplans Gas. Sie wird ausgerufen, wenn es konkrete und zuverlässige Hinweise gibt, dass es zu einer Verschlechterung der Gasversorgung kommen könnte.

In der Frühwarnstufe erfolgt vor allem eine engmaschigere Überwachung des Gasmarktes und Analyse der Situation sowie Informationen und Kommunikation an die und mit den relevanten nationalen und europäischen Stellen. Wenig eingriffsintensive Maßnahmen gemäß EnLG 2012, wie z.B. verpflichtende Sparanordnungen oder die Verpflichtung zur Vorbereitung der Großabnehmer bzw. KWK- und Fernwärmeanlagen-Betreiber für eine mögliche Energieträgersubstitution, sind möglich, aber nicht zwingend notwendig.

Die von der Bundesregierung bisher gesetzten Maßnahmen zielen darauf ab, die Energieversorgung Österreichs auch für den Fall einer Lieferunterbrechung von Gas abzusichern und die Resilienz der Volkswirtschaft zu erhöhen. Im Idealfall führen sie dazu, dass weitere Maßnahmen vermieden werden können.

Zu den vorbereitenden Maßnahmen zählen u. a. 

  • die Befüllung der österreichischen Speicher als „Sicherheitspolster“
  • die erstmalige Beschaffung einer strategischen Gasreserve 
  • die Möglichkeit der Selbsteinspeicherung für die Industrie
  • die „Immunisierung“ der eingespeicherten Erdgasmengen im Falle der Energielenkung
  • Optionen für Ausgleichsenergiebereitstellung durch das Instrument „Market Maker“
  • die Einführung des "Use it or lose it"-Prinzips bei der Speicherbewirtschaftung
  • die Anschlussverpflichtung für Speicher in Österreich

Alarmstufe (2. Krisenstufe)

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit für eine Verschlechterung der Gasversorgungslage z.B. durch die konkrete Ankündigung von offiziellen, zuständigen Quellen für Liefereinschränkungen oder Lieferstopp erhöht.

Der aktuelle Gasbedarf der Industrie wird abgefragt. Durch engere Abstimmung mit den Speicherbetreibern sollen Engpässe vermieden werden. Anfragen bei Großabnehmern, die gleichzeitig Erzeuger mit KWK-Anlagen oder Fernwärmeunternehmen sind, ob der Einsatz von Erdgas durch Ersatzbrennstoffe substituiert werden kann. Weniger eingriffsintensive Maßnahmen gemäß EnLG 2012, wie z.B. weitergehende verpflichtende Sparanordnungen oder eine Anordnung zur Ausweitung der Erdgasförderung in Österreich, Verpflichtungen im Zusammenhang mit Erdgassubstitution von Großabnehmern bzw. KWK- und Fernwärmeanlagen, sind möglich, aber nicht zwingend notwendig.
 

Notfallstufe (3. Krisenstufe)

Die Ausrufung der Notfallstufe kann erfolgen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Einschränkungen in den Gaslieferungen zu erwarten sind und die aktuelle Nachfrage durch marktkonforme Maßnahmen nicht mehr gedeckt werden kann.

Priorität hat in diesem Fall die Versorgung geschützter Kund:innen, also der Haushalte und grundlegender sozialer Dienste.

Für alle weiteren Gasverbraucher:innen können jedoch weitergehende Energielenkungsmaßnahmen, wie beispielsweise Verbrauchseinschränkungen oder Verfügungen über Erdgasmengen, verordnet werden.  Ziel ist immer, dass die Gasversorgung von geschützten Kund:innen wie Haushalten und grundlegenden sozialen Diensten bzw. von systemrelevanten Bereichen gewährleistet bleibt und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. 

Der aktuelle Notfallplan Gas wurde vom Klimaschutzministerium in Kooperation mit E-Control und dem Markt- und Verteilergebietsmanager erstellt. Er bildet die Aufgaben und Zuständigkeiten der Marktteilnehmer und Behörden und deren nationale und internationale Zusammenarbeit im Krisenfall ab. Der vollständige Notfallplan Gas kann als PDF heruntergeladen werden.